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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie für alle Folgeverträge. Alle Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Lieferanten. Anderslautende Bedingungen haben auch dann für den Lieferanten keine Gültigkeit, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird. Ersatzweise gelten die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen. Mündlich getroffene Vereinbarungen bedürfen zur Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferanten.
Unsere Angebote gelten für Unternehmen und gewerbliche Nutzer. Privatpersonen bzw. Endverbraucher nehmen bitte telefonisch oder per E-Mail mit uns Kontakt auf.

2. Angebote und Preise:
Angebote sind stets freibleibend. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn der Lieferant diese schriftlich bestätigt hat. Nach Auftragserteilung wird die Ware in der Regel innerhalb einer Frist von 2-4 Wochen ausgeliefert. In dringenden Fällen kann nach Absprache eine schnellere Lieferung vereinbart werden. Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Werk bzw. Auslieferungslager ausschließlich Verpackung. Die Preise sind Euro-Netto-Preise und enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe in Rechnung gestellt, zzgl. Frachtkosten. Bei Selbstabholung entfallen die Frachtkosten. Der Kunde erklärt sich mit Vorkasse einverstanden. 50 Prozent des Gesamtpreises sind vor Auftragsauslösung fällig. Weitere 50 Prozent vor Auslieferung oder Abholung.
Die Bankverbindung bekommen Sie bei Auftragsbestätigung schriftlich per E-Mail mitgeteilt.

3. Lieferfristen:
Die Lieferzeit gilt als nur annährend vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingangsdatum der Anzahlungssumme und gilt als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk, Lager oder Vertreterlager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Bei vorzeitiger Lieferung ist dieser und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich. Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung ist vorbehalten.

3.1.Wenn der Lieferant an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die er trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, so verlängert sich, sofern die Lieferung der Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Als außergewöhnliche Umstände gelten insbesondere Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Streik, Aussperrung oder Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe. Wird durch die o.g. Gründe die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Lieferant von der Lieferverpflichtung befreit.

3.2. Verlängert sich in den o.g. Fällen die Lieferzeit oder wird der Lieferant von seiner Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitet Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Kunden. Treten die vorgenannten Umstände beim Kunden ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung. Auf die genannten Umstände kann sich der Lieferant nur berufen, wenn er den Kunden unverzüglich benachrichtigt. Unterlässt er dies, so treten die ihn begünstigenden Rechtsfolgen nicht ein. Bei Nichteinhaltung einer Lieferzeit aus anderen als den oben bezeichneten Grünen kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen. Letzteres jedoch nur, sofern der Verzug auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Lieferanten beruht. Der Schadensersatz ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens begrenzt.

4. Gefahrübergang, Versand, Verpackung:
4.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung dem Spediteur bzw. Frachtführer übergeben ist. Dies gilt auch, sofern frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Verzögert sich die Sendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Kunden über. Bei Annahmeverweigerung oder Nichtzustellbarkeit wird die Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden eingelagert. Der Lieferant verpflichtet sich, auf Wunsch und Kosten des Kunden, die von ihm verlangte Versicherung zu bewirken. Sofern keine besonderen Versandvorschriften vereinbart wurden, bemüht sich der Lieferant, das billigste Transportmittel und den billigsten Transportweg zu wählen, ohne hierfür jedoch eine Haftung zu übernehmen. Versandkosten und Zustellkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden. Bei Warenversand werden diese berechnet.

4.2. Versandkosten
Die Versandkosten betragen bei Versand in Deutschland 110 Euro netto incl. Versandversicherung. Für die transportgerechte Verpackung fallen 30 Euro netto an. Das sind insgesamt 140 €.
Für den Bausatz MW 105 betragen die Versandkosten bei Versand in Deutschland mit DB-Schenker 10,90 Euro netto incl. Versandversicherung und Verpackung.
Für den Schutzüberzug betragen die Versandkosten bei Versand in Deutschland mit DB-Schenker 10,90 Euro netto incl. Versandversicherung und Verpackung.
Bei Selbstabholung nach Absprache fallen keine Versandkosten oder Verpackungskosten an.
Für Lieferungen ins Ausland CH, AT, IT, NL gelten besondere Bedingungen. Die Versandkosten werden dem Kunden ( Auftraggeber ) nach Eingang der Auftragsbestätigung schriftlich mitgeteilt. Dabei richtet es sich nach der Anzahl der Produkte sowie den genauen Lieferort. Gerne stehen wir Ihnen dazu beratend zur Seite.

5. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware geht gleich nach Annahme dem Kunden als Eigentum über.

6. Zahlungsbedingungen:
Sieht Punkt “Angebote und Preise”

7. Sachmängel, Gewährleistung, sonstige Schadensersatzansprüche:
7.1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, so ist der Lieferant verpflichtet – nach seiner Wahl – unter Ausschluss weitere Gewährleistungsansprüche des Abnehmers Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Feststellung solcher Mängel muss dem Lieferanten unverzüglich – spätestens binnen 6 Tagen nach Entgegennahme – schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Abnehmer. Bei groben selbstverschuldeten Mängeln von Seiten des Abnehmers bzw. des Kunden entfällt die Gewährleistungsfrist.

7.2 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus unerlaubter Handlung sowie aus ausgeführten Serviceleistungen werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten oder seiner leitenden Angestellten.

8. Schutzrechte:
Sofern der Lieferant Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die dem Lieferanten vom Kunden übergeben wurden, oder nach sonstigen Angaben zu liefern hat, übernimmt der Kunde dem Lieferanten gegenüber die Gewähr, dass durch die Herstellung und Lieferung der Gegenstände gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern dem Lieferanten von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht, die Herstellung und Lieferung von Gegenständen, die nach Zeichnungen, Modellen oder Muster des Kunden angefertigt werden, untersagt wird, ist der Lieferant ohne zur Prüfung der Rechtsverhältnisse verpflichtet zu sein, unter Ausschluss aller Schadensersatzansprüche des Bestellers berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen. Für etwaige Prozesskosten, die aus der Verletzung und aus der Geltendmachung etwaiger Schutzrechte entstehen können, zahlt der Kunde auf Verlangen einen angemessenen Vorschuss.

9. Konstruktive Änderung von Erzeugnissen:
Der Lieferant behält sich vor, aufgrund technischer Notwendigkeit, Weiterentwicklung oder Verbesserung die Produkte konstruktiv oder in Bezug auf die verwendeten Rohstoffe zu ändern.

10. Salvatorische Klausel:
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.

11. Rechtswahl
Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt Deutsches Recht als vereinbart.

12. Unwirksamkeit einzelner Regelungen
Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen AGB´s nicht berührt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bitterfeld – Die Firma Dirk Esters Metallgestaltung und Vertrieb kann allerdings auch einen anderen gesetzlich begründeten Gerichtsstand wählen.

Stand: Bitterfeld, 11.12.2014 Dirk Esters Metallgestaltung und Vertrieb Bitterfeld 2012